Am 16. September 1950 wurde das Unternehmen im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft als Kraftwerk Birsfelden AG eingetragen. Das Kapital von 30 Millionen Schweizer Franken ist voll liberiert und aufgeteilt in 3'000 Namenaktien. Zweck der Gesellschaft ist die Ausnützung der Wasserkraft des Rheins durch Erstellung und Betrieb des Kraftwerks Birsfelden.
Mit Beschluss vom 6. Juni 2018 wurde das Aktienkapital auf 15 Millionen herabgesetzt.
Firma: | Kraftwerk Birsfelden AG |
Aktienkapital: | CHF 15 Millionen |
Liberierung: | CHF 15 Millionen |
Aktien: | 1'500 Namenaktien zu CHF 10'000 |
Die in diesem Werk erzeugte elektrische Energie wird an die Grossregion Basel in Ausführung der Bestimmungen des zwischen den Parteien abgeschlossenen Gründungsvertrages abgegeben.
Laut Gründungsvertrag beteiligen sich die beiden Kantone Basel-Stadt und Baselland je zur Hälfte an der neuen Gesellschaft. Wobei der Stadtkanton der Landschaft das Recht einräumt, die beiden Elektrizitätsgesellschaften Elektra Birseck und Elektra Baselland zur Gründung beizuziehen. Die beiden privaten Elektra Genossenschaften übernehmen zusammen 25% der Aktien.
50% | IWB Industrielle Werke Basel |
25% | Kanton Basel-Landschaft |
15% | EBM (Genossenschaft Elektra Birseck) |
10% | EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) |
In den Genuss der Energieproduktion in Birsfelden kommen die Industrie, das Gewerbe und die Haushaltungen der Region am Rheinknie. Sie alle werden über die drei grossen Energieversorgungsunternehmen in der Nordwestschweiz beliefert. Diese sind es auch, die den Strom direkt bei der Kraftwerk Birsfelden AG einkaufen.
50% | Industrielle Werke Basel (Anteil des Kantons BS) |
30% | Primeo Energie (inkl. 15%-Anteil Kanton BL) |
20% | Elektra Baselland (inkl. 10%-Anteil Kanton BL) |
Im Vertrag vom 4. September 1950 zwischen den beiden Basel und der Kraftwerk Birsfelden AG sind die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien definiert. Zum Beispiel: